Gastschulantrag

Vorlage des Gastschulantrages

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Kontakte

Sie erreichen unser Sekretariat an Schultagen von 7:30 bis 16:00 Uhr (Freitags bis 13:45 Uhr).

Während der Schulferien ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt (genaueres siehe Kalender unter Reiter "Termine").

Telefon:

(0 95 21) 92 25-0

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Schülerunterbringung


Unterbringung von Berufsschülern

Auszubildende (Blockschüler/innen) haben einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim, wenn die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benützung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.

Der Antrag auf Heimunterbringung muss rechtzeitig gestellt werden, da sonst eine Unterbringung nicht gewährleistet werden kann.

Füllen Sie den Antrag "Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern" aus und unterschreiben Sie den Antrag und die dazugehörige Erklärung.

Formular: Antrag "Auswärtige Unterbrinung von Berufsschülern"


Der Antrag und das Merkblatt sind vollständig ausgefüllt rechtzeitig im Sekretariat der Berufsschule abzugeben. Unvollständig ausgefüllte und verspätet abgegebene Anträge können nicht bearbeitet werden.

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Ferien

Die unterrichtsfreien Zeiten werden allgemein vom Kultusministerium festgelegt.

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Erkrankung

Was ist bei einer Erkrankung eines Schülers zu tun:

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