Kfz-Mechatroniker: Neue Ausbildungsverordnung
Kfz-Mechatroniker: Neue Ausbildungsverordnung
Seit 1. August 2013 gilt die neue Ausbildungsverordnung für Kfz-Mechatroniker
Die rasante Entwicklung in der Fahrzeugtechnik sowie unumgängliche Korrekturen bei den Ausbildungsberufen machten es nötig, die technische Ausbildung im Kfz-Gewerbe neu zu ordnen, also ihre Inhalte an die aktuellen und kommenden Anforderungen anzupassen. Zuletzt wurde die Ausbildung im Kfz-Gewerbe im Jahr 2003 neu geordnet. Damals entstand aus den Berufen „Kfz-Mechaniker“ und „Kfz-Elektriker“ der Kfz-Mechatroniker.
Grundstufe Kfz - alle Kfz-Berufe
Grundstufe Kfz-Technik – erstes Ausbildungsjahr (12 Blockwochen)
Ausbildungsberufe:
Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Haßfurt werden in der Grundstufe folgende Berufe aus dem Berufsfeld Kfz-Technik beschult:
Fachstufe 1 - Kfz-Mechatroniker
Fachstufe 1 Kfz-Technik – zweites Ausbildungsjahr (12 Blockwochen)
Ausbildungsberuf
Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Haßfurt werden in der Fachstufe 1 folgende Berufe aus dem Berufsfeld Kfz-Technik beschult:
Kfz-Mechatroniker
Schwerpunkte: Pkw-Technik, Nkw-Technik, Fahrzeugkommunikations-Technik und Motorrad-Technik
Fachstufe 2 - Kfz-Mechatroniker Pkw und Nkw
Fachstufe 2 Kfz-Technik – drittes und viertes Ausbildungsjahr (14 Blockwochen)
Ausbildungsberuf
Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Haßfurt werden in der Fachstufe 2 folgende Berufe aus dem Berufsfeld Kfz-Technik beschult:
Kfz-Mechatroniker
Schwerpunkte: Pkw-Technik und Nkw-Technik